Die aktuelle Kletter- und Nutzungsordnung am SonsBerg: Hier auch als Download: Die Kletterordnung am SonsBerg_05-06-23

Die Kletter- und Nutzungsordnung am SonsBerg

(Stand: 05.06.2023)

Die Kletter- und Nutzungsordnung ist die Basis für die Nutzung des SonsBergs. Hier sind die Rahmenbedingungen für die eigenverantwortliche und verantwortungsvolle Nutzung des SonsBergs geregelt. Ohne die Einverständniserklärung und ohne  die Unterzeichnung der Kletter- und Nutzungsordnung darf der SonsBerg nicht aktiv (Sichern / Klettern) genutzt werden.

Kletter- und Nutzungsordnung Kletteranlage SonsBerg

  1. Wir freuen uns darüber mit dem “ SonsBerg” einen Ort der Begegnung und einen Ort des gemeinsamen Sporttreibens zur Verfügung stellen zu können.
  2. Zu den angekündigten Öffnungszeiten wird die Kletteranlage SonsBerg daher für die Öffentlichkeit freigegeben (siehe hierzu auf der Webseite des SV Sonsbeck). Der Zugang wird durch ein Team des SV Sonsbeck / Klimpansen organisiert.
  3. Klettern ist eine Sportart, bei der es durch Fehler zu schwerwiegenden Schäden für Leib und Leben kommen kann und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Das Klettern erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Der SV Sonsbeck, die Klimpansen und das Team vor Ort übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch eigene Fehler/eigenes Verschulden oder Fremdverschulden entstehen.
  4. Wir empfehlen im eigenen Interesse und im Interesse anderer Gäste Uhren, Schmuck, Piercings etc. vor dem Klettern abzulegen sowie lange Haare zusammenzubinden. Leeren Sie unbedingt auch vor dem Klettern die Taschen an ihrer Kleidung; vor allen Dingen Smartphones können beim Klettern (runterfallen) und auch beim Sicherer / bei der Sichererin (Ablenkung) eine große Gefahr bedeuten. Wir weisen auch hier auf Ihre Eigenverantwortung hin.
  5. Klettern und Sichern ist nur sachkundigen Personen bzw. unter sachkundiger Anleitung Alle Routen sind dem eigenen Können entsprechend auszuwählen.
  6. Für die Nutzung der Selbstsicherungsautomaten (“Auto – Belays”) ist eine Einweisung durch Mitarbeiter*innen des SonsBergs erforderlich. Diese wird offiziell dokumentiert. Kinder unter 14 Jahren müssen durch einen Erziehungsberechtigten (mit Einweisung) oder Trainer*in eingehangen werden. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung bei der Nutzung der Selbstsicherungsautomaten. 
  7. Die Aufsichtspflicht auf der gesamten Kletteranlage (inkl. Niedrigseilgarten) obliegt den Erziehungsberechtigten.
  8. Das Klettern unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten. Ebenso das Klettern / Sichern unter dem Einfluss von Medikamenten, die z.B. eine Teilnahme am Straßenverehr einschränken.
  9. Für Gäste ohne Kletter- und Sicherungskompetenz muss eine sachkundige Person zur Verfügung stehen, die die Verantwortung für den Gast übernimmt.
  10. Vor jeder Route ist ein gründlicher Partnercheck zu machen! Für den Fall, dass vorgestiegen wird, ist es verpflichtend jede Zwischensicherung zu klippen. Für die Kletteranlage sind geeignete saubere Schuhe vorgeschrieben (Kletterschuhe oder Turnschuhe). Klettern in Straßenschuhen oder barfuß ist verboten.
  11. Bouldern (seilfreies Klettern) ist bis zu einer Tritthöhe von 60 cm über dem Boden erlaubt. Das Queren von eingehängten Routen ist nicht erlaubt. Eine Behinderung anderer Kletterer ist zu vermeiden.
  12. Ausbildung und Einweisung in die Sicherungstechnik darf aus Sicherheitsgründen nur durch ausgebildetes Personal erfolgen.
  13. Wir möchten in der Anlage eine Atmosphäre des freundlichen Miteinanders pflegen, wo jeder auf den anderen achtet, ggf. auch Mitkletterer / Mitklettererinnen freundlich darauf aufmerksam macht, wenn etwas nicht fachgerecht läuft (unaufmerksam, falsche Haltung der Bremshand, zu viel Schlappseil o.ä.). Der Angesprochene/die Angesprochene sollte das ebenso freundlich aufnehmen.
  14. Das Team vor Ort hat Hausrecht und kann den Zutritt zur Anlage verweigern oder Personen der Anlage verweisen.
  15. Klettern und Aufsichtspflicht mit bzw. für Minderjährige

Wenn ihr mit Minderjährigen zum Klettern kommt und es nicht eure eigenen Kinder sind, benötigt ihr dazu das Einverständnis der       
Erziehungsberechtigten. In welcher Form dies geschieht, liegt bei euch; wir empfehlen euch dies einmalig mit denErziehungsberechtigten schriftlich zu fixieren. Ihr habt in jedem Fall die alleinige Verantwortung für die Minderjährigen beim Klettern.  
Das oben Genannte gilt auch für die Leitungen von Schüler-, Jugend- und Sportgruppen, die mit Kindern und / oder Jugendlichen zum Klettern kommen.

          Wir gehen davon aus, dass (auch in eurem eigenen Sinne) das Einverständnis vorliegt.

  1. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten elektronisch gespeichert werden. Dies geschieht einzig und allein zu dem Zweck, dass Prozedere bei einem weiteren Besuch zu erleichtern. Die Daten werden keiner weiteren Stelle zugänglich gemacht. Es reicht dann der Abgleich des Namens mit der Datei.
  2. Jeder Kletterer / jede Klettererin ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und die Sicherheit des eingesetzten Materials selbst verantwortlich. Sicherheitselemente wie Umlenker, Haken etc. müssen benutzt werden. Umlenker dürfen nicht überklettert werden. Vorstieg ist nur mit eigenem Material gestattet (Seil, Expressschlingen…).

    Mit der Unterschrift wird versichert, dass der Umgang mit Klettergurt, dem verwendeten Sicherungsgerät beherrscht wird und zumindest einer dieser Knoten (doppelte Acht oder doppelter Bulin) sicher geknüpft werden kann. Da eine fremderworbene Sicherungskompetenz durch den Verein nicht überprüft werden kann, versichert der Sicherer ausdrücklich die Sicherungskompetenzen zu besitzen.
  3. Die beim Verein erworbene Sicherungskompetenz kann nach 12 Monaten im Rahmen einer Überprüfung des Grundlagen-Praxiskönnens erneut nachzuweisen sein.
  4. Ich erkenne diese Kletterordnung ausdrücklich an.

 

Ort, Datum, Unterschrift

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